CVJM-Mitgliederversammlung beschließt neue Satzung

Es ist geschafft. Die neue Satzung unseres CVJM wurde am 1. März 2017 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen. Der Schritt war durch Vorgaben des Finanzamtes bei der regelmäßigen Gemeinnützigkeitsüberprüfung notwendig geworden. Dies haben wir zum Anlass genommen, die mehr als 30 Jahre alte Satzung vom 21.03.1984 in mehreren Vorstandssitzungen zu überarbeiten. Ganz hilfreich war dabei die Mustersatzung des CVJM-Westbundes, die Gespräche mit dessen Bundessekretär Jürgen Vogels sowie die Beratung durch das Finanzamt Siegen. Da bei der CVJM-Jahreshauptversammlung am 06.02.2017 die erforderliche Anzahl der Mitglieder nicht anwesend war, wurde eine außerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt, die am 1. März stattfand und in der die neue Satzung nunmehr beschlossen wurde.

Bevor sie „rechtskräftig“ wird, bedarf sie allerdings noch der Genehmigung des CVJM-Westbundes und des Finanzamtes Siegen.

Alle warten schon gespannt darauf, dass es losgeht.

 

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